Erkenntnis Nr. B474/80 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 1985

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


UStG 1972; Vorschreibung von Selbstverbrauchsteuer gemäß §29 Abs2; keine Bedenken gegen §2 Abs3 (gewerbliche oder berufliche Tätigkeit von Körperschaften des öffentlichen Rechtes) und gegen §29; Eigentumsverletzung der bf. Gemeinde durch denkunmögliche Auslegung des §29 dahingehend, daß das Ableiten des Regenwassers und des bei der Straßenreinigung anfallenden Wassers in die von der Gemeinde errichtete Kanalanlage bereits deren tatsächliche Inbetriebnahme in einem Unternehmen der Gemeinde darstelle

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B474/80 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.1985

Geschäftszahl

B474/80

Sammlungsnummer

10454

Leitsatz

UStG 1972; Vorschreibung von Selbstverbrauchsteuer gemäß §29 Abs2;

keine Bedenken gegen §2 Abs3 (gewerbliche oder berufliche Tätigkeit von Körperschaften des öffentlichen Rechtes) und gegen §29;

Eigentumsverletzung der bf. Gemeinde durch denkunmögliche Auslegung des §29 dahingehend, daß das Ableiten des Regenwassers und des bei der Straßenreinigung anfallenden Wassers in die von der Gemeinde errichtete Kanalanlage bereits deren tatsächliche Inbetriebnahme in einem Unternehmen der Gemeinde darstelle

Spruch

Die bf....

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen