Erkenntnis Nr. B332/83,B333/83,B334/83 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1985

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Art8 StGG; Art5 MRK; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme von Verwaltungsübertretungen iS des §366 Abs1 Z1 und Z3 GewO 1973 (gewerbsmäßige Ausübung eines Anmeldungsgewerbes ohne erforderliche Gewerbeberechtigung und Betrieb einer Betriebsanlage ohne Genehmigung); rechtmäßige Festnahme iS des §35 litc VStG 1950 und darauffolgende Überstellung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B332/83,B333/83,B334/83 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1985

Geschäftszahl

B332/83,B333/83,B334/83

Sammlungsnummer

10450

Leitsatz

Art8 StGG; Art5 MRK; Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; vertretbare Annahme von Verwaltungsübertretungen iS des §366 Abs1 Z1 und Z3 GewO 1973 (gewerbsmäßige Ausübung eines Anmeldungsgewerbes ohne erforderliche Gewerbeberechtigung und Betrieb einer Betriebsanlage ohne Genehmigung); rechtmäßige Festnahme iS des §35 litc VStG 1950 und darauffolgende Überstellung

Spruch

1. Der Bf. Dipl.-Kfm. Dr. H M M ist dadurch, daß er am 20. April und am 21. April 1983, jeweils um 14.30 Uhr, von Gendarmeriebeamten festgenommen und zur Bezirkshauptmannschaft Melk zur Einvernahme überstellt wurde, weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm ...

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