Erkenntnis Nr. B327/79 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1985

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30. GehaltsG-Nov.; Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages iS des ArtIV Abs1 und 2; keine Verletzung im Gleichheitsrecht

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Auszug


Erkenntnis Nr. B327/79 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1985

Geschäftszahl

B327/79

Sammlungsnummer

10432

Leitsatz

30. GehaltsG-Nov.; Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages iS des ArtIV Abs1 und 2; keine Verletzung im Gleichheitsrecht

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Bf. ist Bundesbeamter. Mit Bescheid vom 18. Oktober 1977 setzte die Post- und Telegraphendirektion für Wien, NÖ und Bgld. in Handhabung des ArtIV Abs1 und 2 der 30. Gehaltsgesetz-Nov., B...

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