Erkenntnis Nr. B21/80 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1985

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Zusammenfassung


ZDG §74 Abs1; nach Aufhebung einiger Worte durch Erk. VfSlg. 8171/1977 neuer Antrag auf Wehrpflichtbefreiung; kein Erfordernis eines Wiederaufnahmeantrages; keine entschiedene Sache; Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verweigerung einer Sachentscheidung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B21/80 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1985

Geschäftszahl

B21/80

Sammlungsnummer

10433

Leitsatz

ZDG §74 Abs1; nach Aufhebung einiger Worte durch Erk. VfSlg. 8171/1977 neuer Antrag auf Wehrpflichtbefreiung; kein Erfordernis eines Wiederaufnahmeantrages; keine entschiedene Sache; Verletzung des Rechtes ...

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