Erkenntnis Nr. B21/80 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1985
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Zusammenfassung
ZDG §74 Abs1; nach Aufhebung einiger Worte durch Erk. VfSlg. 8171/1977 neuer Antrag auf Wehrpflichtbefreiung; kein Erfordernis eines Wiederaufnahmeantrages; keine entschiedene Sache; Verletzung des Rechtes auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verweigerung einer Sachentscheidung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B21/80 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 1985
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum10.06.1985GeschäftszahlB21/80Sammlungsnummer10433LeitsatzZDG §74 Abs1; nach Aufhebung einiger Worte durch Erk. VfSlg. 8171/1977 neuer Antrag auf Wehrpflichtbefreiung; kein Erfordernis eines Wiederaufnahmeantrages; keine entschiedene Sache; Verletzung des Rechtes ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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