Erkenntnis Nr. B505/83 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 1985

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Zusammenfassung


Oö. RaumordnungsG; Abänderungsplan Nr. 4 zum Flächenwidmungsplan der Gemeinde Thalheim bei Wels, vom Gemeinderat beschlossen am 20. November 1980; Umwidmung von Wohngebiet in Betriebsbaugebiet nicht in Widerspruch zu §23 Abs2 - keine Bedenken gegen den Änderungsplan

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Auszug


Erkenntnis Nr. B505/83 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1985

Geschäftszahl

B505/83

Sammlungsnummer

10377

Leitsatz

Oö. RaumordnungsG; Abänderungsplan Nr. 4 zum Flächenwidmungsplan der Gemeinde Thalheim bei Wels, vom Gemeinderat beschlossen am 20. November 1980; Umwidmung von Wohngebiet in Betriebsbaugebiet nicht in Widerspruch zu §23 Abs2 ...

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