Beschluss Nr. B68/85,B69/85 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1985

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Weder Art144 B-VG noch eine andere Verfassungsbestimmung räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, Beschlüsse des VwGH zu überprüfen

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Auszug


Beschluss Nr. B68/85,B69/85 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1985

Gericht

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