Beschluss Nr. B7/85 im Verfassungsgerichtshof, 22. Februar 1985
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Zusammenfassung
Nö. NaturschutzG; keine Parteistellung der Eigentümer von im Projektsbereich eines Kraftwerkes liegenden Grundstücken und der Nutzungsberechtigten von in diesem Bereich gelegenen Brunnen im Verfahren über eine das Kraftwerk betreffende naturschutzrechtliche Bewilligung; keine Beschwerdelegitimation vor dem VfGH mangels Verletzung subjektiver Rechte
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Auszug
Beschluss Nr. B7/85 im Verfassungsgerichtshof, 22. Februar 1985
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum22.02.1985GeschäftszahlB7/85Sammlungsnummer10342LeitsatzNö. NaturschutzG; keine Parteistellung der Eigentümer von im Projektsbereich eines Kraftwerkes liegenden Grundstücken und der Nutzungsberechtigten von in diesem Bereich gelegenen Brunnen im Verfahren über eine das Kraftwerk betreffende naturschutzrechtliche Bewilligung; keine Beschwerdelegitimation vor dem VfGH mangels Verletzung subjektiver RechteSpruchDie Beschwerde w...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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