Beschluss Nr. B7/85 im Verfassungsgerichtshof, 22. Februar 1985

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Zusammenfassung


Nö. NaturschutzG; keine Parteistellung der Eigentümer von im Projektsbereich eines Kraftwerkes liegenden Grundstücken und der Nutzungsberechtigten von in diesem Bereich gelegenen Brunnen im Verfahren über eine das Kraftwerk betreffende naturschutzrechtliche Bewilligung; keine Beschwerdelegitimation vor dem VfGH mangels Verletzung subjektiver Rechte

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Auszug


Beschluss Nr. B7/85 im Verfassungsgerichtshof, 22. Februar 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1985

Geschäftszahl

B7/85

Sammlungsnummer

10342

Leitsatz

Nö. NaturschutzG; keine Parteistellung der Eigentümer von im Projektsbereich eines Kraftwerkes liegenden Grundstücken und der Nutzungsberechtigten von in diesem Bereich gelegenen Brunnen im Verfahren über eine das Kraftwerk betreffende naturschutzrechtliche Bewilligung; keine Beschwerdelegitimation vor dem VfGH mangels Verletzung subjektiver Rechte

Spruch

Die Beschwerde w...

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