Erkenntnis Nr. B33/79 im Verfassungsgerichtshof, 22. Februar 1985

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Zusammenfassung


WehrG 1978; Abweisung eines Antrages auf Befreiung vom außerordentlichen Präsenzdienst; keine Bedenken gegen §37 Abs3 litb; durch bloße Behauptung, in gleichgelagerten Fällen sei anders entschieden worden, wird noch keine Willkür dargetan

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Auszug


Erkenntnis Nr. B33/79 im Verfassungsgerichtshof, 22. Februar 1985

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1985

Geschäftszahl

B33/79

Sammlungsnummer

10328

Leitsatz

WehrG 1978; Abweisung eines Antrages auf Befreiung vom außerordentlichen Präsenzdiens...

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