Erkenntnis Nr. B507/82 im Verfassungsgerichtshof, 7. Dezember 1984

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Zusammenfassung


Pensionsgesetz 1965; auch nach Aufhebung des §14 Abs1 keine Rechtsgrundlage für Zuerkennung einer Witwerpension; keine Rechtsverletzung durch Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B507/82 im Verfassungsgerichtshof, 7. Dezember 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1984

Geschäftszahl

B507/82

Sammlungsnummer

10304

Leitsatz

Pensionsgesetz 1965; auch nac...

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