Erkenntnis Nr. B257/80 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1984

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Zusammenfassung


Gewerbesteuergesetz; Betriebseröffnung am Ersten des Monats; Steuervorschreibung auch für diesen Monat gemäß §24 Abs1; keine Denkunmöglichkeit; keine Unterstellung eines gleichheitswidrigen Inhaltes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B257/80 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1984

Geschäftszahl

B257/80

Sammlungsnummer

10259

Leitsatz

Gewerbesteuergesetz; Betriebseröffnung am Ersten des Monats; Steuervorschreibung auch für diesen Monat gemäß §24 Abs1; keine Denkunmöglichkeit; keine Unterstellung eines gleichheitswidrigen Inhaltes

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung...

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