Erkenntnis Nr. B147/82 im Verfassungsgerichtshof, 24. November 1984

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Zusammenfassung


Gebührengesetz; Vorschreibung einer Gebühr gemäß §33 TP16 Abs1 Z1 litb für einen Gesellschaftsvertrag; Gebührenbemessung vom Gesamtwert des eingebrachten Vermögens, nicht bloß vom Wert der Erhöhung oder der neuen Einlage; keine verfassungswidrige Schlechterstellung einer sogenannten "Unterbeteiligung" an einer bestehenden Gesellschaft im Verhältnis zur - begünstigten - Behandlung bloßer Veränderungen bestehender Gesellschaften; denkmögliche Verneinung des Vorliegens einer (echten) stillen Gesellschaft

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Auszug


Erkenntnis Nr. B147/82 im Verfassungsgerichtshof, 24. November 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1984

Geschäftszahl

B147/82

Sammlungsnummer

10253

Leitsatz

Gebührengesetz; Vorschreibung einer Gebühr gemäß §33 TP16 Abs1 Z1 litb für einen Gesellschaftsvertrag; Gebührenbemessung vom Gesamtwert de...

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