Erkenntnis Nr. B236/80 im Verfassungsgerichtshof, 23. November 1984

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Zusammenfassung


Stmk. Naturschutzgesetz 1976; Auftrag zur Entfernung einer Werbetafel gemäß §4 Abs3 und 7 und §34 Abs1; Bewilligung des Gemeinderates war keine naturschutzrechtliche; denkmögliche Beurteilung der Verjährungsfrage gemäß §34 Abs2; kein in die Verfassungssphäre reichender Verfahrensfehler

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Auszug


Erkenntnis Nr. B236/80 im Verfassungsgerichtshof, 23. November 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1984

Geschäftszahl

B236/80

Sammlungsnummer

10241

Leitsatz

Stmk. Naturschutzgesetz 1976; Auftrag zur Entfernung einer Werbetafel gemäß §4 Abs3 und 7 und §34 Abs1; Bewilligung des Gemeinderates war keine naturschutzrechtliche; denkmögliche Beurteilung der Verjährungsfrage gemäß §34 Abs2; kein in die Verfassungssphäre reichender Verfahrensfehler

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 2. Juli 1979 wurde J W gemäß §4 Abs3 und 7 sowie §34 Abs1 des Ste...

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