Erkenntnis Nr. B432/79 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 1984

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Zusammenfassung


Nö. Raumordnungsgesetz 1976; keine Bedenken gegen die Widmung bestimmter Grundstücke als "Grünland" im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Reichenau an der Rax; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die auf diese Widmung gestützte Versagung einer Baubewilligung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B432/79 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1984

Geschäftszahl

B432/79

Sammlungsnummer

10192

Leitsatz

Nö. Raumordnungsgesetz 1976; keine Bedenken gegen die Widmung bestimmter Grundstücke als "Grünland" im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Reichenau an der Rax; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die auf diese Widmung gestützte Versagung einer Baubewilligung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. 1. Mit den Bescheiden des Bürgermeisters der Marktgemeinde Reichenau an der Rax vom 20. August 1959, vom 4. Dezember 1959, vom 13. Feber 1964 und vom ...

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