Erkenntnis Nr. B98/80 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 1984

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Zusammenfassung


AVG; Wertung einer Berufungsentscheidung, daß der Berufung gemäß §66 Abs4 "keine Folge gegeben" wird, nicht iS einer Zurückweisung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

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Auszug


Erkenntnis Nr. B98/80 im Verfassungsgerichtshof, 8. Oktober 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1984

Geschäftszahl

B98/80

Sammlungsnummer

10194

Leitsatz

AVG; Wertung einer Berufungsentscheidung, daß der Berufung gemäß §66 Abs4 "keine Folge gegeben" wird, nicht iS einer Zurückweisung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Dem Abwasserverband Unteres Rodltal waren mit den Bescheiden vom 24. März 1975 und vom 12. April 1976 wasserrechtliche Bewilligungen erteilt worden.

1.2. Am 27. Mai 1977 ersuchte der genannte Abwasserverband um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung seiner Anlagen für ein generelles Projekt sowie für ein Detailprojekt Sammelkanal Eidenberg zwecks Ableitung der Abwässer der Gemeinde Eidenberg sowie der nördlichen Ortsteile der Marktgemeinde Gramastetten.

Bei der über dieses Ansuchen am 4. Juli 1977 durchgeführten wasserrechtlichen mündlichen Verhandlung sprachen ...

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