Erkenntnis Nr. B536/83 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1984

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Zusammenfassung


ASVG; keine Bedenken gegen die Begriffe der "sozialen Härte" und der "besonderen Verhältnisse der Vertragspartner" in §343 Abs4 lita und b unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips

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Auszug


Erkenntnis Nr. B536/83 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1984

Geschäftszahl

B536/83

Sammlungsnummer

10158

Leitsatz

ASVG; keine Bedenken gegen die Begriffe der "sozialen Härte" und der "besonderen Verhältnisse der Vertragspartner" in §343 Abs4 lita und b unter dem Gesichtspunkt des Legalitätsprinzips

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1.1. Die Stmk. Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte schloß am 4. Feber 1957 mit dem praktischen Arzt Dr. A R - aufgrund der Bestimmungen eines Gesamtvertrages iS der §§338, 341 und 342 ASVG (vom 4. Juli 1956) - einen sog. Einzelvertrag iS des §343 ASVG ab.

Im Jahr 1982 kündigte die Stmk. Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte den Einzelvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31. März 1983 auf.

1.1.2. Der dagegen von Dr. A R fristgerecht erhobene Einspruch wurde laut En...

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