Erkenntnis Nr. B770/83 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1984

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Zusammenfassung


Zivildienstgesetz; keine Bedenken gegen §6 Abs2 Satz 1; keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung - kein gravierender Verstoß auf verfahrensrechtlicher Ebene, insbesonders bei der Beweiswürdigung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B770/83 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1984

Geschäftszahl

B770/83

Sammlungsnummer

10154

Leitsatz

Zivildienstgesetz; keine Bedenken gegen §6 Abs2 Satz 1; keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung - kein gravierender Verstoß auf verfahrensrechtlicher Ebene, insbesonders bei der Beweiswürdigung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Mit Bescheid der Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDK), Senat 2, vom 19. November 1982, Z 118550/5-ZDK/2/82, wurde der von KM - unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 187/1974 (ZDG) - gestellte Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht - nach durchgeführter mündlicher Verhandlung - gemäß §2 Abs1 iVm. §6 Abs1 ZDG abgewiesen.

1.2.1. Der dagegen vom Antragsteller erhobenen Berufung wurde mit Bescheid der Zi...

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