Erkenntnis Nr. B646/80 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1984

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Zusammenfassung


Oö. Bauordnung 1976; Antrag des Bauwerbers um Verlängerung der Frist für den Beginn der Bauausführung gemäß §51 Abs1 und 3; subjektive Rechtssphäre des Nachbarn zumindest hinsichtlich der Frage der Rechtzeitigkeit dieses Antrages iS des §64 Abs2 berührt; Entzug des gesetzlichen Richters durch Verneinung der Parteistellung des Nachbarn in einem solchen Verfahren

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Auszug


Erkenntnis Nr. B646/80 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1984

Geschäftszahl

B646/80

Sammlungsnummer

10151

Leitsatz

Oö. Bauordnung 1976; Antrag des Bauwerbers um Verlängerung der Frist für den Beginn der Bauausführung gemäß §51 Abs1 und 3; subjektive Rechtssphäre des Nachbarn zumindest hinsichtlich der Frage der Rechtzeitigkeit dieses Antrages iS des §64 Abs2 berührt; Entzug des gesetzlichen Richters durch Verneinung der Parteistellung des Nachbarn in einem solchen Verfahren

Spruch

Der Bescheid wird aufgehoben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. a) Mit dem am 4. April 1975 rechtskräftig gewordenen Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Enns vom 27. Dezember 1973 wurde den Eigentü...

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