Erkenntnis Nr. B477/80 im Verfassungsgerichtshof, 21. September 1984

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Nö. Kanalgesetz; Unzulässigkeit der (nachträglichen) Zurückziehung eines nach §17 eingebrachten Ansuchens um Baubewilligung zur Errichtung eines Hauskanals zum Anschluß an einen Hauptkanal; keine Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrecht

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Auszug


Erkenntnis Nr. B477/80 im Verfassungsgerichtshof, 21. September 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1984

Geschäftszahl

B477/80

Sammlungsnummer

10122

Leitsatz

Nö. Kanalgesetz; Unzulässigkeit der (nachträglichen) Zurückziehung eines nach §17 eingebrachten Ansuchens um Baubewilligung zur Errichtung eines Hauskanals zum Anschluß an einen Hauptkanal; keine Verletzung im Eigentums- und im Gleichheitsrec...

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