Erkenntnis Nr. B227/79 im Verfassungsgerichtshof, 20. September 1984

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Nö. Bauordnung; Abweisung von Einwendungen einer Anrainerin gemäß §§98 ff.; Gestaltung subjektiv-öffentlicher Anrainerrechte - kein Eingriff in das Eigentum

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B227/79 im Verfassungsgerichtshof, 20. September 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1984

Geschäftszahl

B227/79

Sammlungsnummer

10106

Leitsatz

Nö. Bauordnung; Abweisung von Einwendungen einer Anrainerin gemäß §§98 ff.; Gestaltung subjektiv-öffentlicher Anrainerrechte - kein Eingriff in das Eigentum

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

E...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen