Erkenntnis Nr. B649/83 im Verfassungsgerichtshof, 20. September 1984

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Zusammenfassung


StGG Art8; unvertretbare Annahme von Verwaltungsübertretungen gemäß ArtIX Abs1 Z1 und 2 und ArtVIII EGVG idF BGBl. 232/1977; keine Festnehmungsgründe gemäß §35 VStG; Verletzung der persönlichen Freiheit durch Festnehmung und anschließende Verwahrung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B649/83 im Verfassungsgerichtshof, 20. September 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1984

Geschäftszahl

B649/83

Sammlungsnummer

10112

Leitsatz

StGG Art8; unvertretbare Annahme von Verwaltungsübertretungen gemäß ArtIX Abs1 Z1 und 2 und ArtVIII EGVG idF BGBl. 232/1977; keine Festnehmungsgründe gemäß §35 VStG; Verletzung der persönlichen Freiheit durch Festnehmung und anschließende Verwahrung

Spruch

Der Bf. ist durch seine nachts zum 5. September 1983 in Wien von Organen der Bundespolizeidirektion Wien verf...

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