Beschluss Nr. B514/80 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 1984

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


B-VG Art144; keine Verletzung subjektiver Rechte durch die Aufhebung eines Bescheides auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemäß §68 Abs4 lita AVG

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. B514/80 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1984

Geschäftszahl

B514/80

Sammlungsnummer

10087

Leitsatz

B-VG Art144; keine Verletzung subjektiver Rechte durch die Aufhebung...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen