Erkenntnis Nr. B303/80 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1984

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Zusammenfassung


Gebührengesetz 1957; Feststellung der Gebührenpflicht einer als Gesellschaftsvertrag gewerteten Vereinbarung über eine gemeinsame Darlehensgewährung iS des §33 TP16 Abs1 Z1 litb; keine Denkunmöglichkeit, keine Willkür

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Auszug


Erkenntnis Nr. B303/80 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1984

Geschäftszahl

B303/80

Sammlungsnummer

10027

Leitsatz

Gebührengesetz 1957; Feststellung der Gebührenpflicht einer als Gesellschaftsvertrag gewerteten Vereinbarung über eine gemeinsame Darlehensgewährung iS des §33 TP16 Abs1 Z1 litb; keine Denkunmöglichkeit, keine Willkür

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. Das ...

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