Erkenntnis Nr. B513/80 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1984

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Zusammenfassung


Wr. Bauordnung; Verhängung einer Verwaltungsstrafe für den Betrieb einer Tankstelle ohne Benützungsbewilligung; Verneinung des Vorliegens von Schuldausschließungsgründen nach §§5, 6 VStG; kein Verstoß gegen das Eigentumsrecht und gegen Art7 MRK

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Auszug


Erkenntnis Nr. B513/80 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1984

Geschäftszahl

B513/80

Sammlungsnummer

10032

Leitsatz

Wr. Bauordnung; Verhängung einer Verwaltungsstrafe für den Betrieb einer Tankstelle ohne Benützungsbewilligung; Verneinung des Vorliegens von Schuldausschließungsgründen nach §§5, 6 VStG; kein Verstoß gegen das Eigentumsrecht und gegen Art7 MRK

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Mit ...

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