Erkenntnis Nr. B407/80 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1984

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Kapitalverkehrssteuergesetz; keine denkunmögliche Besteuerung von Kommanditanteilen einer GesmbH & Co. KG nach deren Eintritt in eine KG in (analoger) Anwendung des §6 Abs1 Z4

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Auszug


Erkenntnis Nr. B407/80 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1984

Geschäftszahl

B407/80

Sammlungsnummer

10028

Leitsatz

Kapitalverkehrssteuergesetz; keine denkunmögliche Besteuerung von Kommanditanteilen einer GesmbH & Co. KG nach deren Eintritt in eine KG in (analoger) Anwendung des §6 Abs1 Z4

Spruch

Die Beschwerde wird abgewies...

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