Erkenntnis Nr. B626/83 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1984

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Zusammenfassung


Zivildienstgesetz; keine Gelegenheit zum Erscheinen vor der ZDOK für den im Ausland weilenden Bf.; Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung durch groben Verfahrensverstoß

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Auszug


Erkenntnis Nr. B626/83 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1984

Geschäftszahl

B626/83

Sammlungsnummer

10021

Leitsatz

Zivildienstgesetz; keine Gelegenheit zum Erscheinen vor der ZDOK für den im Ausland weilenden Bf.; Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung durch groben Verfahrensverstoß

Spruch

Der Bescheid wird aufgehoben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1.1. Mit Bescheid der Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres (ZDK), Senat 7, vom 4. August 1982, Z 123.971/1-ZDK/7/82, wurde der von P S - unter Bezugnahme auf §2 Abs1 Zivildienstgesetz, BGBl. 187/1974 (ZDG) - gestellte Antrag auf Befreiung von der Wehrpflicht - nach in Abwesenheit des Antragstellers durchgeführter mündlicher Verhandlung - gemäß §2 Abs1 iVm. §6 Abs1 ZDG abgewiesen.

1.1.2. In den Grü...

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