Erkenntnis Nr. B426/80 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 1984

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Zusammenfassung


Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955; Vorschreibung von Schenkungssteuer gemäß §3 Abs1 Z2; keine willkürliche oder denkunmögliche Annahme des Vorliegens einer Bereicherung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

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Auszug


Erkenntnis Nr. B426/80 im Verfassungsgerichtshof, 7. Juni 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.06.1984

Geschäftszahl

B426/80

Sammlungsnummer

10011

Leitsatz

Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955; Vorschreibung von Schenkungssteuer gemäß §3 Abs1 Z2; keine willkürliche oder denkunmögliche Annahme des Vorliegens einer Bereicherung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. a) Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 24. Feber 1966 haben sich die Alleininhaberin der protokollierten Firma "Apotheke zum Hirschen Ph. Mri. Franz Petzold & Sohn" (im folgenden Apothekeninhaberin) in Leibnitz und der Bf. zum Weiterbetrieb der bishe...

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