Erkenntnis Nr. B436/80 im Verfassungsgerichtshof, 16. März 1984

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Zusammenfassung


Patentgesetz 1970; Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums; keine Willkür durch die Abweisung eines Antrages auf weitere Teilung einer Patentanmeldung nach bereits gefaßtem Bekanntmachungsbeschluß

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Auszug


Erkenntnis Nr. B436/80 im Verfassungsgerichtshof, 16. März 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1984

Geschäftszahl

B436/80

Sammlungsnummer

10003

Leitsatz

Patentgesetz 1970; Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums; keine Willkür durch die Abweisung eines Antrages auf weitere Teilung einer Patentanmeldung nach bereits gefaßtem Bekanntmachungsbeschluß

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. a) Die bf. Gesellschaft (im folgenden Bf.) hat mit einer beim Österreichischen Patentamt am 10. September 1974 eingelangten Eingabe beantragt, auf die Erfindung, deren Gegenstand mit "Übungspatrone sowie Verfahren und Vorrichtung zu ihrer Herstellung" umschrieben ist, ein Patent zu erteilen. Die Patentanmeldung wurde unter dem Akt...

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