Erkenntnis Nr. B412/79 im Verfassungsgerichtshof, 8. März 1984

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Zusammenfassung


Gewerbesteuergesetz 1953; gleichheitswidrige Auslegung des §7 Z1 letzter Satz durch Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewinn eines Gaststätten- und Beherbergungsbetriebes wegen Fehlens eines eigenen Betriebsgrundstückes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B412/79 im Verfassungsgerichtshof, 8. März 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1984

Geschäftszahl

B412/79

Sammlungsnummer

9979

Leitsatz

Gewerbesteuergesetz 1953; gleichheitswidrige Auslegung des §7 Z1 letzter Satz durch Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zum Gewinn eines Gaststätten- und Beherbergungsbetrieb...

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