Erkenntnis Nr. B183/79 im Verfassungsgerichtshof, 7. März 1984

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Zusammenfassung


Grazer Flächennutzungsplan 1975; keine Bedenken; keine Gleichheitsverletzung durch Abweisung eines Bauansuchens aufgrund des nach dessen Einbringung, jedoch infolge Untätigkeit der Behörde vor Bescheiderlassung rechtswirksam gewordenen Flächenwidmungsplanes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B183/79 im Verfassungsgerichtshof, 7. März 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.1984

Geschäftszahl

B183/79

Sammlungsnummer

9967

Leitsatz

Grazer Flächennutzungsplan 1975; keine Bedenken; keine Gleichheitsverletzung durch Abweisung eines Bauansuchens aufgrund des nach dessen Einbringung, jedoch infolge Untätigkeit der Behörde vor Bescheiderlassung rechtswirksam gewordenen Flächenwidmungsplanes

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. Die Bf. ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. ..., EZ ... KG

Gösting.

Dieses G...

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