Erkenntnis Nr. B393/80 im Verfassungsgerichtshof, 5. März 1984
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Zusammenfassung
Oö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1979; Einbeziehung von Grundstücken in das Zusammenlegungsverfahren und Errichtung gemeinsamer Anlagen im Verfahrensabschnitt über die Erlassung des Zusammenlegungsplanes nicht mehr überprüfbar
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Auszug
Erkenntnis Nr. B393/80 im Verfassungsgerichtshof, 5. März 1984
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum05.03.1984GeschäftszahlB393/80Sammlungsnummer9960LeitsatzOö. Flurverfassungs-Landesgesetz 1979; Einbeziehung von Grundstücken in das Zusammenlegungsverfahren und Erricht...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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