Erkenntnis Nr. B103/79 im Verfassungsgerichtshof, 29. Februar 1984

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Zusammenfassung


EStG 1972; keine Bedenken gegen §4 Abs5; keine denkunmögliche Anwendung dieser Bestimmung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B103/79 im Verfassungsgerichtshof, 29. Februar 1984

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.02.1984

Geschäftszahl

B103/79

Sammlungsnummer

9941

Leitsatz

EStG 1972; keine Bedenken gegen §4 Abs5; keine denkunmögliche Anwendung dieser Bestimmung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Der Bf. ist praktischer Arzt in Lang bei Lebring in der Stmk. In seiner Steuererklärung für das Jahr ...

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