Erkenntnis Nr. B234/78 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1983

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Zusammenfassung


EStG 1972; keine Bedenken gegen §106 Abs3 iVm. §34; keine Gleichheitsverletzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B234/78 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1983

Geschäftszahl

B234/78

Sammlungsnummer

9894

Leitsatz

EStG 1972; keine Bedenken gegen §106 Abs3 iVm. §34; keine Gleichheitsverletzung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. Dem J K war aufgrund seines Antrages vom 11. Jänner 1977 auf Berücksichtigung eines Freibetrages zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen...

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