Erkenntnis Nr. B334/79 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1983

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Zusammenfassung


Nö. GaragenO; keine Rechtsverletzung wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm im Anlaßfall nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §10, des §55 Abs2 und des Wortes "Garagen," in §51 Abs1 lita

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Auszug


Erkenntnis Nr. B334/79 im Verfassungsgerichtshof, 10. Dezember 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1983

Geschäftszahl

B334/79

Sammlungsnummer

9895

Leitsatz

Nö. GaragenO; keine Rechtsverletzung wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm im Anlaßfall nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §10, des §55 Abs2 und des Wortes "Garagen," in §51 Abs1 lita

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.1.1. Aufgrund des Ansuchens des L R vom 20. Jänner 1977 wurde ihm mit ...

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