Erkenntnis Nr. B13/80 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 1983
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Zusammenfassung
Wr. Kanalräumungs- und KanalgebührenG 1978; keine Bedenken gegen §13 Abs2 im Hinblick auf Art18 B-VG und das Gleichheitsgebot; keine gleichheitswidrige Anwendung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B13/80 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 1983
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.11.1983GeschäftszahlB13/80Sammlungsnummer9856LeitsatzWr. Kanalräumungs- und KanalgebührenG 1978; keine Bedenken gegen §13 Abs2 im Hinblick auf Art18 B-VG und das Gleichheitsgebot; keine gleichheitswidrige AnwendungSpruchDie Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. Der Bf. ist Eige...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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