Erkenntnis Nr. B13/80 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 1983

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Zusammenfassung


Wr. Kanalräumungs- und KanalgebührenG 1978; keine Bedenken gegen §13 Abs2 im Hinblick auf Art18 B-VG und das Gleichheitsgebot; keine gleichheitswidrige Anwendung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B13/80 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1983

Geschäftszahl

B13/80

Sammlungsnummer

9856

Leitsatz

Wr. Kanalräumungs- und KanalgebührenG 1978; keine Bedenken gegen §13 Abs2 im Hinblick auf Art18 B-VG und das Gleichheitsgebot; keine gleichheitswidrige Anwendung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. Der Bf. ist Eige...

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