Erkenntnis Nr. B81/79 im Verfassungsgerichtshof, 15. Oktober 1983

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Zusammenfassung


Sbg. Bebauungsgrundlagengesetz 1968; keine Bedenken gegen den in der Gemeinde Bad Hofgastein für das Planungsgebiet Dr. Zimmermann-Straße/Ecke Kurgartenstraße von der Gemeindevertretung am 13. Juni 1975 beschlossenen Teilbebauungsplan; Abweisung von Anrainereinwendungen gegen einen Baubewilligungsbescheid; keine Gleichheitsverletzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B81/79 im Verfassungsgerichtshof, 15. Oktober 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1983

Geschäftszahl

B81/79

Sammlungsnummer

9827

Leitsatz

Sbg. Bebauungsgrundlagengesetz 1968; keine Bedenken gegen den in der Gemeinde Bad Hofgastein für das Planungsgebiet Dr. Zimmermann-Straße/Ecke Kurgartenstraße von der Gemeindevertretung am 13. Juni 1975 beschlossenen Teilbebauungsplan; Abweisung von Anrainereinwendungen gegen einen Baubewilligungsbescheid; keine Gleichheitsverletzung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. 1. Mit Kundmachung vom 25. März 1975 wurde vom Bürgermeister der Marktgemeinde Bad Hofgastein die beabsichtigte Aufstellung eines Teilbebauungsplanes "im Gemeindegebiet von Bad Hofgastein (Bereich Dr. Zimmermann-Straße/Ecke Kurgartenstraße) ......

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