Erkenntnis Nr. B254/79 im Verfassungsgerichtshof, 11. Oktober 1983

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Zusammenfassung


Stmk. Landesabgabenordnung; Stmk. Getränkeabgabegesetz 1950; denkunmögliche und willkürliche Vorgangsweise bei Bemessung der Abgabe im Wege der Schätzung durch Zugrundelegung des gesamten, dh. in- und außerhalb der Gemeinde erfolgten Verkaufes an Letztverbraucher

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Auszug


Erkenntnis Nr. B254/79 im Verfassungsgerichtshof, 11. Oktober 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1983

Geschäftszahl

B254/79

Sammlungsnummer

9816

Leitsatz

Stmk. Landesabgabenordnung; Stmk. Getränkeabgabegesetz 1950; denkunmögliche und willkürliche Vorgangsweise bei Bemessung der Abgabe im Wege der Schätzung durch Zugrundelegung des gesamten, dh. in- und außerhalb der Gemeinde erfolgten Verkaufes an Letztverbraucher

Spruch

Der Bescheid wird aufgehoben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. Der Bf. ist Weinhauer und betreibt einen Weinhandel. Auf Veranlassung der Gemeinde S füh...

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