Erkenntnis Nr. B222/78 im Verfassungsgerichtshof, 11. Oktober 1983

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ASVG; keine Bedenken gegen §4 Abs2 ASVG; Feststellung der Versicherungspflicht und Vorschreibung von Beitragsleistungen für eine im Betrieb des Gatten mittätige Ehefrau nicht denkunmöglich

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Auszug


Erkenntnis Nr. B222/78 im Verfassungsgerichtshof, 11. Oktober 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1983

Geschäftszahl

B222/78

Sammlungsnummer

9815

Leitsatz

ASVG; keine Bedenken gegen §4 Abs2 ASVG; Feststellung der Versicherungspflicht und Vorschreibung von Beitragsleistungen für eine im Betrieb des Gatten mittätige Ehefrau nicht denkunmöglich

VerfGG §27; keine Kosten für anwaltlich nicht vertretene Parteien

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Die Wr. Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte stellte mit Bescheid vom 19. April 1973 fest, daß die ebenfalls bf. Ehegattin des Erstbf. aufgrund ihrer Beschäftigung bei ihm ab 1. Juni 1969 gemäß §4 Abs1 Z1 des Allgemeine Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und §1 Abs1 lita des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1958 (AlVG) der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Ferner wurde der Bf. als Dienstgeber seiner Gattin im Sinne des §35 Abs1 ASVG gemäß §58 Abs2 u...

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