Erkenntnis Nr. B671/80 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 1983

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Zusammenfassung


Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Versammlungsortes

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Auszug


Erkenntnis Nr. B671/80 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1983

Geschäftszahl

B671/80

Sammlungsnummer

9783

Leitsatz

Versammlungsgesetz 1953; rechtmäßige Auflösung einer Versammlung in Handhabung des §13 Abs1 und zwangsweise - durch §14 Abs2 gedeckte - Räumung des Versammlungsortes

Art144 Abs1 B-VG; schlichtes Fotografieren im Zuge einer Amtshandlung keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt

Spruch

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen, soweit sie sich dagegen richtet, daß Polizeiorgane am 18. November 1980 in Linz die Bf. G M fotografierten und in ihrem Eigentum stehende Gebrauch...

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