Beschluss Nr. B82/82 im Verfassungsgerichtshof, 22. September 1983

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Zusammenfassung


Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloße Erteilung einer Empfehlung; Nichterschöpfung des Instanzenzuges mangels Erhebung einer Vorstellung gemäß §95 iVm. §70 Allgemeine Gemeindeordnung (Ktn.) 1982

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Auszug


Beschluss Nr. B82/82 im Verfassungsgerichtshof, 22. September 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1983

Geschäftszahl

B82/82

Sammlungsnummer

9770

Leitsatz

Art144 Abs1 B-VG; keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch bloße Erteilung einer Empfehlung; Nichterschöpfung des Instanzenzuges mangels Erhebung einer Vorstellung gemäß ...

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