Erkenntnis Nr. B389/79 im Verfassungsgerichtshof, 2. Juli 1983

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ASVG; GSVG; das Fehlen von Vorschriften über eine Berücksichtigung bereits bestehender ausländischer Pflichtversicherungen ist nicht unsachlich; keine Eigentumsverletzung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B389/79 im Verfassungsgerichtshof, 2. Juli 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1983

Geschäftszahl

B389/79

Sammlungsnummer

9758

Leitsatz

ASVG; GSVG; das Fehlen von Vorschriften über eine Berücksichtigung bereits bestehender ausländischer Pflichtversicherungen ist nicht unsachlich; keine Eigentumsverletzung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. Der Beschwerdeführer ist geschäftsführender Gesellschafter der K. M. R. Maschinenfabrik...

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