Erkenntnis Nr. B379/78 im Verfassungsgerichtshof, 1. Juli 1983

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Tir. Landesabgabenordnung; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung des §153 Abs2 und 3 in der Stammfassung als gleichheitswidrig

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Auszug


Erkenntnis Nr. B379/78 im Verfassungsgerichtshof, 1. Juli 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1983

Geschäftszahl

B379/78

Sammlungsnummer

9749

Leitsatz

Tir. Landesabgabenordnung; keine Rechtsverletzung im Anlaßfall nach Aufhebung des §153 Abs2 und 3 in der Stammfassung als gleichheitswidrig

Tir. Getränkesteuergesetz 1947; Einhebung der Getränkeabgabe in Konkretisierung der Ermächtigung des Finanzausgleichsgesetzes 1967 ist eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde - ausdrückliche Bezeichnung als solche in §16a FAG 1967

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. Der Bes...

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