Erkenntnis Nr. B113/82 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 1983

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtmäßige Verhaftung im Dienste der Strafjustiz gemäß §177 Abs1 Z1 und 2 und §175 Abs1 StPO

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B113/82 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1983

Geschäftszahl

B113/82

Sammlungsnummer

9738

Leitsatz

Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit; rechtmäßige Verhaftung im Dienste der Strafjustiz gemäß §177 Abs1 Z1 und 2 und §175 Abs1 StPO

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. a) In der vorliegenden Beschwerde wird - zusammengefaßt - folgender Sachverhalt geschildert:

Die Beschwerdeführerin sei in der Silvesternacht 1981/82 mit Bekannten durch die Innenstadt von Sbg. gebummelt. Dabei habe sie auf dem Alten Markt eine Menschenmenge gesehen, in der sich auch Sicherheitswachebeamte (SWB) ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen