Beschluss Nr. B313/80 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1983

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Zusammenfassung


Art144 Abs1 B-VG (iVm dem Arbeitsverfassungsgesetz); das Recht der auf einem Wahlvorschlag gewählten Zentralbetriebsratsmitglieder, durch Mehrheitsbeschluß Vertreter zu nominieren, steht nur dieser Gruppe von Organmitgliedern zu; Zurückweisung der Beschwerde einer Einzelperson mangels Beschwer

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Auszug


Beschluss Nr. B313/80 im Verfassungsgerichtshof, 25. Juni 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1983

Geschäftszahl

B313/80

Sammlungsnummer

9736

Leitsatz

Art144 Abs1 B-VG (iVm dem Arbeitsverfassungsgesetz); das Recht der auf einem Wahlvorschlag gewählten Zentralbetriebsratsmitglieder, durch Mehrheitsbeschluß Vertreter zu nominieren, steht nur dieser Gruppe von Organmitgliedern zu; Zurückweisung der Beschwerde einer Einzelperson mangels Beschwer

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I. 1. Nach dem Bundesgese...

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