Erkenntnis Nr. B501/78 im Verfassungsgerichtshof, 23. Juni 1983

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Zusammenfassung


Zivildienstgesetz; keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B501/78 im Verfassungsgerichtshof, 23. Juni 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1983

Geschäftszahl

B501/78

Sammlungsnummer

9732

Leitsatz

Zivildienstgesetz; keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Beschwerdeführer beantragte unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes, BGBl. 187/1974, (hier und im folgenden ist stets die Stammfassung dieses Gesetzes - gekürzt: ZDG - gemeint) seine Befreiung von der Wehrpf...

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