Erkenntnis Nr. B228/78 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1983

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Zusammenfassung


Tir. landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §1 Abs2

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Auszug


Erkenntnis Nr. B228/78 im Verfassungsgerichtshof, 9. Juni 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1983

Geschäftszahl

B228/78

Sammlungsnummer

9680

Leitsatz

Tir. landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1969; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung des §1 Abs2

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. 1. Der Beschwerdeführer, der in Innsbruck als Rechtsanwalt tätig ist und in Hall in Tirol wohnt, stellte beim Amt der Tir. Landesregierung als Agrarbehörde e...

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