Erkenntnis Nr. B308/78 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1983

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Zivildienstgesetz; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B308/78 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1983

Geschäftszahl

B308/78

Sammlungsnummer

9661

Leitsatz

Zivildienstgesetz; keine Verletzung des durch §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung

Spruch

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe an das Militärkommando Stmk. vom 25. 8. 1976 unter Bezugnahme auf §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes-ZDG, BGBl. 187/1974, seine Befreiung von der Wehrpflicht und führte darin folgendes aus: Er sehe in der Ausbildung mit der Waffe und auch der Arbeit in einer - wen...

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