Erkenntnis Nr. B29/80,B30/80 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1983

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Patentgesetz; Zurückweisung von neuerlich geltend gemachten Ausschließungsgründen nach §76 Abs4 und 5 zufolge Rechtskraft einer diesbezüglichen Entscheidung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

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Auszug


Erkenntnis Nr. B29/80,B30/80 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1983

Geschäftszahl

B29/80,B30/80

Sammlungsnummer

9639

Leitsatz

Patentgesetz; Zurückweisung von neuerlich geltend gemachten Ausschließungsgründen nach §76 Abs4 und 5 zufolge Rechtskraft einer diesbezüglichen Entscheidung; kein Entzug des gesetzlichen Richters

Spruch

Die Beschwerden werden abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. a) Die Sch. Ltd. - Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Luzern - Schweiz (im folgenden als Beschwerdeführerin bezeichnet) hat mit einer Eingabe vom 29. Jänner 1970 beim Österreichischen Patentamt ein "Verfahren zur Herstellung eines antiandrogen wirksamen Mittels" zum Patent angemeldet.

b) Mit dem Beschluß der Anmeldeabteilung VI (§60 Abs1 des Patentgesetzes 1970, BGBl. 259/1970, im folgenden: PatG, idF vor der Nov. BGBl. 349/1977) vom 13. Juni 1972 wurde die Patentanmeldung gemäß §100 PatG zurückgewiesen. Bei der kollegialen Beschlußfassung über die Zurückweisu...

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