Beschluss Nr. B477/82,B478/82 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1983

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


ZPO; Abkürzung des beschrittenen Instanzenzuges durch Änderung der Gesetzeslage; 14tägige Antragsfrist gemäß §148 für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist ab Kenntnis von der geänderten Gesetzeslage (hier mit Zustellung des Erk. des VfGH B142/77)

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Auszug


Beschluss Nr. B477/82,B478/82 im Verfassungsgerichtshof, 28. Februar 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1983

Geschäftszahl

B477/82,B478/82

Sammlungsnummer

9640

Leitsatz

ZPO; Abkürzung des beschrittenen Instanzenzu...

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