Beschluss Nr. B60/81 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1983

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ASVG; keine Anfechtbarkeit von Leistungsbescheiden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts

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Auszug


Beschluss Nr. B60/81 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 1983

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1983

Geschäftszahl

B60/81

Sammlungsnummer

9630

Leitsatz

ASVG; keine Anfechtbarkeit von Leistungsbescheiden vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Begründung

Beg...

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