Erkenntnis Nr. B153/80 im Verfassungsgerichtshof, 17. Dezember 1982

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Oö. Raumordnungsgesetz; Verletzung von Rechten im Anlaßfall wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm (nach Aufhebung des §2 Abs6 Z3 zweiter Satz als kompetenzwidrig)

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Auszug


Erkenntnis Nr. B153/80 im Verfassungsgerichtshof, 17. Dezember 1982

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1982

Geschäftszahl

B153/80

Sammlungsnummer

9595

Leitsatz

Oö. Raumordnungsgesetz; Verletzung von Rechten im Anlaßfall wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm (nach Aufhebung des §2 Abs6 Z3 zweiter Satz als kompetenzwidrig)

Spruch

Der Bescheid wird aufgehoben.

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